Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten und Ihnen die Möglichkeit geben, auch in dieser schwierigen Lebensphase in den Urlaub zu fahren oder sich einige Stunden in der Woche eine Auszeit zu genehmigen. Die Verhinderungspflege soll Sie im Alltag entlasten und die Pflege Ihrer Pflegeperson sicherstellen.
Die sogenannte Verhinderung- oder auch Ersatzpflege wird auf Antrag von der Pflegekasse im Rahmen des § 39 SGB XI in folgender Höhe übernommen:
1. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen von € 1.550 maximal 42 Tage im Jahr Entlastung durch die Hilfe eines Pflegedienstes als Vertretung in Anspruch zu nehmen. Sie können die gewährten 28 Tage über das Jahr verteilt in Anspruch nehmen.
2. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich täglich maximal 8 Stunden vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall stehen Ihnen € 1.550 zur Verfügung. In diesem Fall wird durch die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege keine Kürzung bei der Gewährung des Pflegegeldes vorgenommen.
Wichtig für Sie ist, dass die Verhinderungspflege lediglich im laufenden Jahr in Anspruch genommen werden kann und nicht die Möglichkeit besteht, diese in das nächste Jahr mit übertragen zu lassen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Sozialarbeiterin oder unsere Pflegedienstleitung wenden.
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