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Patienten mit einer anerkannten eingeschränkten Alltagskompetenz (§ 45 a SBG XI) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei sich zuhause (§ 45 b SGB XI). Bei dieser Leistung haben Sie die Möglichkeit, eine weitere psychosoziale Betreuung oder Begleitung in Anspruch zu nehmen.  

Ziel der zusätzlichen Betreuungsleistungen ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit zu erhalten, lieb gewonnenes wieder ausführen zu können (z.B. Spaziergänge in der Natur, Besuche von Cafés, Parks oder anderen beliebten Orten).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen auch niedrigschwellige Entlastungsleistungen wie zum Beispiel:

•    Begleitung bei Behörden- oder Arztterminen begleiten
•    Erbringung von Dienstleistungen
•    Alltagsbegleitung
•    Organisatorische Hilfestellungen
•    Unterstützung pflegender Angehöriger
•    Andere geeignete Maßnahmen, die der Entlastung dienen

Diese Hilfen sollen dazu beitragen, Ihre Lebensqualität, sowie bisherige Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern und Ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Wir helfen Ihnen auch, Ihre Wahrnehmung zu schulen und Ihre Sinne zu aktivieren.

Weitere Ziele sind:

•    die Vermeidung von Verwahrlosungs-,
•    Vereinsamungs- und Rückzugstendenzen,
•    Vermeidung von Antriebslosigkeit,
•    Sinngebung,
•    Betreuung bei Depressionen und Psychosen,
•    oder die Ermutigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
•    Hilfe bei der Wideraufnahme selbständiger Beschäftigung.

Angebot und Ablauf

Unsere Betreuungskräfte nehmen sich im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen Zeit für Sie, führen mit Ihnen Gespräche über Ihre Sorgen und Probleme, aber auch über ganz Alltägliches.
Sie werden Ihnen Angebote unterbreiten, die sich an Ihren Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten orientieren unter Einbeziehung Ihrer eigenen Biographie, ihrer physischen und kognitiven Fähigkeiten sowie ihres eigenen Geschlechtes.

Unsere Mitarbeiter holen Sie ab, dort wo Sie gerade stehen. Sie richten ihr Beschäftigungsangebot auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab und wenden Methoden der 10 Min-Aktivierung oder der Biographiearbeit an. Da zusätzliche Betreuungsangeboten oftmals in Ihrer Häuslichkeit stattfindet, ist es möglich, dafür auf Ihre eigenen Erinnerungsstücke zuzugreifen und eigene Fotos oder Gegenstände in die Arbeit einfließen zu lassen.

Es ist auch möglich, gemeinsame Aktivitäten wie basteln, malen, Brett- und Kartenspiele, einfache Garten oder Balkonarbeiten, Kochen, Singen, Backen etc. anzubieten.

Finanzierung

Neu ist, dass seit dem 1. Januar 2015 auch Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 – 3 ohne anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem Grundbetrag in Höhe von € 104/Monat in Anspruch nehmen können.

Weiterhin erhalten auch Patienten mit einer PS 0 niedrigschwellige Betreuungsleistungen.

Grundsätzlich stehen Ihnen monatlich folgende Leistungen zur Verfügung:

TABELLE_(BILD)

Sollten Sie die bewilligte Jahresleistung in Höhe von € 1.200, bzw. € 2.400 (erhöhter Betrag) nicht ausschöpften, besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Gelder in das erste Halbjahr des Folgejahres zu übertragen.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, nicht ausgenutzte ambulante Pflegesachleistungen (maximal aber 40 % der jeweiligen Pflegestufe) für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote einzusetzen.



Räuschstraße 62/63
13509 Berlin
Tel. 030 - 74 78 96 58

 

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